Unsere Buchungskonditionen: In unserem Haus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH). http://www.hotelverband.at/down/AGBH_061115.pdf
A. Allgemeines/Definitionen
1.1. Die Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH (folgend Alpenwelt Karwendel oder AWK genannt) stellt eine Online-Plattform und verschiedene Tools, Leistungen und Funktionen zur Verfügung.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln neben den Datenschutzbestimmungen unter www.alpenwelt-karwendel.de die Beziehung zwischen der Alpenwelt Karwendel und den Personen, die die Internetseite oder die über die Internetseite zur Verfügung stehenden Inhalte oder Leistungen als Mieter oder Interessenten nutzen oder darauf zugreifen. Die AGB gelten nicht für Eigentümer von Unterkünften oder Agenturen für solche. Unternehmer, die über die Internetseite auf Informationen über Unterkünfte zugreifen und diese aus geschäftlichen Gründen oder für Freizeitzwecke von Eigentümern oder Agenturen mieten, gelten jedoch als Mieter.
1.3. Die AGB stellen eine verbindliche Vereinbarung sowohl zwischen der Alpenwelt Karwendel und den Mietern dar; gleichermaßen sind diese AGB auch zwischen Mietern und den Vermieter verbindlich. Mieter und Interessenten erklären sich durch die Nutzung oder den Zugriff auf die Internetseite, die Plattformen oder Systeme der Alpenwelt Karwendel damit einverstanden, dass sie sowie die in der Buchung genannten Personen den AGB für Mieter sowie den Datenschutzbestimmungen unter www.alpenwelt-karwendel.de unterliegen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Internetseite der Alpenwelt Karwendel, auf welcher Mieter eine Unterkunft finden, und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetseite von Dritten, über die die Buchung abschließend vorgenommen wird, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetseite maßgebend, über die die Buchung abschließend vorgenommen wird. Nutzern, die nicht mit den AGB für Mieter einverstanden sind, ist der Zugriff auf bzw. die Nutzung der Internetseite nicht gestattet
1.4. Die Registrierung auf der Internetseite ist nur solchen Personen gestattet, die verbindliche Verträge abschließen können, also voll geschäftsfähig sind.
1.5. Die Alpenwelt Karwendel behält sich jederzeit Änderungen an den AGB für Mieter vor und veröffentlicht zu diesem Zweck ggf. die aktualisierten Versionen auf dieser Internetseite. Daher wird empfohlen, sich diese Seite gelegentlich aufzusuchen, um sich mit der aktuellen verbindlichen Version der AGB für Mieter vertraut zu machen.
B. Gastaufnahmebedingungen
1. Stellung der Alpenwelt Karwendel GmbH mit den angeschlossenen Tourismusstellen; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. Die „AWK“ mit den angeschlossenen Tourismusstellen (Tourist-Informationen) ist Betreiber des jeweiligen Internetauftrittes bzw. Herausgeber des entsprechenden Gastgeberverzeichnisses. Soweit die AWK mit den angeschlossenen Tourismusstellen Unterkünfte vermittelt, hat sie zusätzlich die Stellung eines Reisevermittlers. Die AWK mit den angeschlossenen Tourismusstellen ist jedoch in keinem Fall Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
1.2. Eine etwaige Haftung der AWK mit den örtlichen Tourismusstellen aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der AWK herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen.
1.4. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder individuelle oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzen-den Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernab-satz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobil-funkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Tele-medien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Anfrageformular oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast vor, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Rest-zahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
Die Buchungsbestätigung erfolgt sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bild-schirm (Buchung in Echtzeit). Der Gastaufnahmevertrag kommt mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. Dem Gast wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. Reservierungen
3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
3.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung, so wird die Buchung unabhängig von einer vom Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
4. Preise und Leistungen
4.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus-schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrund-lage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen.
5. Zahlung von Buchungen
5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
5.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
5.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
5.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
5.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7 dieser Bedingungen zu fordern.
6. An- und Abreise
6.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, soweit zwischen dem Gast und dem Gastgeber im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Gastgeber hat die Unterkunft zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
6.2. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 7 entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, so hat der Gast die verein-barte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen nach Ziff. 7.4 und 7.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
6.3. Die Freimachung der Unterkunft durch den Gast hat zum verein-barten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
7. Reiserücktritt und Nichtanreise
7.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen und einer Stornierung von weniger als 30 Tagen vor dem geplanten Anreisedatum den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Bei einer Stornierung innerhalb der kostenfreien Frist (bis 30 Tage vor Anreise) werden dem Gast bereits geleistete Anzahlungen zurück erstattet. Um dies zu gewährleisten, ist die Anforderung der Rückerstattung mit Übermittlung der entsprechenden IBAN erforderlich.
7.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
7.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen An-spruch nach Ziff. 7.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
7.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 7.5 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (ein-schließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
7.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
7.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung dringend empfohlen.
7.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und muss im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
8. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast oder den Gastgeber; Mitnahme von Tieren
8.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
8.2. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
8.3. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und ihm erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich mitzuteilen.
8.4. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unter-bleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
8.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8.6. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 7. entsprechend.
8.7. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.
9. Haftungsbeschränkung Gastaufnahmevertrag
9.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht.
9.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechen-des gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.3. Der Gast kann den Gastgeber nur am Sitz des Gastgebers verklagen.
10.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Sitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
-------------------------------------------------------------------------------------
© Noll & Hütten Rechtsanwälte , Stuttgart | München 2004 - 2017
General Terms & Conditions
Rights and obligations arising from the accommodations agreement
As is always the case in business, room bookings * are also regulated by law. A room reservation * made by a guest and accepted by the accommodations provider establishes a contractual relationship between the two parties, which is referred to as the accommodations agreement. Like all contracts, the accommodations agreement can also only be revoked with the consent of both parties. In detail, this establishes the following rights and obligations:
1. The accommodations agreement is concluded as soon as the room * is ordered and agreed or, if a commitment was not possible due to time constraints, when it has been made available for use.
2. The conclusion of the accommodations agreement obliges the contracting parties to fulfill the contract, regardless of how long the contract is concluded for.
3. The contractual partners are the accommodations provider and the customer. If a third party has placed the order on behalf of the customer, they are jointly and severally liable to the accommodations provider together with the customer for all obligations arising out of the lodging agreement, provided that the accommodations provider has made a statement to this effect to the third party.
4. The host is obliged, in the event of a failure to provide the room*, to compensate the guest or at least to provide equivalent performance.
5. The guest is obliged, in the case of non-utilization of the contractual services, to pay the agreed or customary price minus the costs saved by the host. The guest is obliged, in the case of cancellation less then 30 days before scheduled arrival, to pay the agreed price for the whole stay. Should the guest cancel in a time period other than 30 days before arrival, prepayments will be refunded. In order to do so, it is necessary to send a request including IBAN.
6. (a) The host will if possible and in good faith attempt to fill the rooms that were not used* in order to prevent losses.
6. (b) The guest is to pay the amount calculated in accordance with Clause 5 of the contract until the room* is re-assigned. Pursuant to the established case-law of the courts, the host is entitled to demand 90% of the agreed price in the case of an overnight stay in a vacation apartments, 80% in the case of an overnight stay with breakfast, 70% in the case of overnight accommodations with half-board or 60% with full-board.
7. The tourist information offices only act as a broker between the guest and the host. An accommodations contract only exists between the guest and the host.
8. The exclusive place of jurisdiction is the place of business of the host.
* This also applies for all other accommodations options such as vacation apartments, etc.
Tip:
Here, you will find up-to-date information on the rights and obligations arising from the accommodations contract (German Tourism Association)
In the case of legal questions pertaining to your stay in Alpenwelt Karwendel, vacation advisers at the tourist information offices are at your service.